Wenn du eine Behinderung oder eine Beeinträchtigung hast und deshalb Unterstützung in der Berufsschule benötigst, kannst du dich an folgende Ansprechpersonen wenden:
- Klassenlehrer oder Klassenlehrerin oder
- Inklusionsbeauftragte/n an deiner Berufsschule
- die Schulsozialarbeit
- UBUS-Kräfte (Das sind sozialpädagogische Fachkräfte an deiner Schule)
Individuelle Fördermaßnahmen
Ggf. ist auch der sogenannte Nachteilsausgleich für dich wichtig. Dann wird durch eine individuelle Fördermaßnahme auf deine Behinderung bzw. Beeinträchtigung Rücksicht genommen. Bei Klassenarbeiten oder Prüfungen können für dich die Bedingungen so verändert werden, dass deine Behinderung oder Beeinträchtigung ausgeglichen wird, z. B.:
- verlängerte Bearbeitungszeit bei Klassenarbeiten oder Prüfungen,
- Einsatz von technischen Hilfsmitteln,
- Berücksichtigung von Lese-Rechtschreibschwäche,
- Anwesenheit einer Begleitperson.
Bitte informiere dich, ob du ggf. einen Nachteilsausgleich bei deiner Abschlussprüfung beantragen kannst. Der Antrag auf einen Nachteilsausgleich muss spätestens bei der Anmeldung zur Prüfung bei deiner zuständigen Kammer eingereicht werden. Hier findest du Informationen zum Nachteilsausgleich von der IHK Kassel-Marburg.
Du kannst dich dazu auch von der Unabhängigen Beratungsstelle Schule und Inklusion kostenfrei beraten lassen.
Nimm Kontakt mit den Beraterinnen Rebekka Hommel und Manuela Homm auf:
Samuel-Beckett-Anlage 6, 34119 Kassel, Telefon 0561 701 65 865, schule@inklusion-kassel.de