Jobben

Darum geht's

Erst mal Geld verdienen?

Vielleicht willst du nach der Schule erst einmal Geld verdienen und weißt sowieso noch nicht so genau, was du beruflich machen willst. Oder du willst ein paar Monate überbrücken, bis deine Ausbildung startet. Dann kann Jobben für dich interessant sein. Behalte aber dabei deine beruflichen Ziele im Auge.

Das brauchst du

Voraussetzungen

  • Du hast die Schule abgeschlossen.
  • Du bist mindestens 16 Jahre alt.

Weitere Infos zum Thema Jobben

Gut zu wissen

Ablauf

Wenn du jobben willst, könntest du einen Minijob machen. Minijobs sind geringfügige Beschäftigungen:
  • Seit Januar 2025 gilt ein neuer gesetzlicher Mindestlohn von 12,82 Euro pro Stunde. Dadurch hat sich auch die Verdienstgrenze beim Minijob auf maximal 556 Euro im Monat erhöht (vorher 538 Euro).
  • Eine Minijobberin oder ein Minijobber darf also 672 Euro pro Jahr verdienen (12 x 556 Euro). Wann, wie oft und wie lange gearbeitet wird, spielt dabei keine Rolle und kann flexibel gestaltet werden. Aber wichtig zu wissen: Trotz des höheren Mindestlohns bleibt die maximale Arbeitszeit für Minijobber unverändert. Auch mit der neuen Verdienstgrenze sind rund 43 Stunden pro Monat möglich (43 1/3 x 12,82 Euro = 556 Euro).
  • Minijobs sind sozialversicherungsfrei, mit Ausnahme der Rentenversicherung. Auf Antrag können sich Minijobber von der Zahlung des Eigenbeitrags befreien lassen.
  • Wenn du monatlich regelmäßig über 556 Euro im Monat verdienst, wird aus dem Minijob ein Midijob. Die sogenannte Gleitzone liegt wegen der Mindestlohnerhöhung zwischen 556,01 Euro und 2.000 Euro. Midijobs sind sozialversicherungspflichtig mit stark reduzierten Beiträgen. Du hast Anspruch auf Kranken- und Arbeitslosenversicherung.
  • Mehr Infos zu Mini-, Midi und Nebenjobs bekommst du hier: Mini-, Midi- & Nebenjobs | Deutsche Rentenversicherung
  • Du kannst natürlich auch Vollzeit jobben. Nur wenn du Vollzeit jobbst, musst du auch Sozialabgaben zahlen. Wenn du dich dafür entscheidest, machst du in der Regel Hilfsarbeiter-Tätigkeiten, da du noch keine berufliche Qualifikation hast. Meistens sind es körperlich anstrengende Arbeiten, die nicht besonders gut bezahlt sind. Auch sind die Jobs häufig befristet.
Wenn du erstmal jobben willst und planst, später eine Ausbildung anzufangen, dann überlege dir einen Zeitplan für dich. Denn für eine Ausbildung musst du dich rechtzeitig bewerben und vielleicht auch noch ein Praktikum machen. Vielleicht fühlst du dich in dem Betrieb, in dem du jobbst, auch sehr wohl. Dann kannst du mit deinem Arbeitgeber auch darüber sprechen, welche Qualifizierungsmöglichkeiten und Perspektiven es für dich vielleicht gibt. Du kannst auch einen Termin bei der Berufsberatung machen, damit du ausführlichere Informationen bekommst, welche Möglichkeiten du hast.

Dauer und Arbeitszeit

Wenn du noch keine 18 Jahre alt bist, gelten beim Jobben die gesetzlichen Regelungen des Jugendschutzgesetzes:
Du kannst 8 Stunden am Tag arbeiten, und das bis zu 40 Stunden in der Woche.
Die Arbeitszeit darf aber nur zwischen 6.00 Uhr und 20.00 Uhr liegen.
Ausnahmen gibt es im Gaststättenbereich. Wenn du älter als 16 Jahre bist, kannst du bis 22.00 Uhr arbeiten. In einer Bäckerei dürfen Jugendliche ab 16 Jahren bereits um 5.00 Uhr, Jugendliche ab 17 Jahren ab 4.00 Uhr anfangen.
Samstags und sonntags darf nur in bestimmten Bereichen gearbeitet werden, z. B. in Krankenhäusern, Pflegeheimen, im Verkauf, in Gaststätten und in der Landwirtschaft.
In der Regel arbeitest du an 5 Tagen in der Woche, aber es gibt Branchen, wie Krankenhäuser, wo du ausnahmsweise auch an Samstagen oder Sonntagen arbeitest. Dann hast du Anspruch auf einen anderen freien Tag in derselben Woche.

Rund ums Finanzielle

Geld und Verdienst

Beim 520-Euro-Minijob darf das Arbeitsentgelt monatlich 520 Euro nicht übersteigen. Auch für Minijobs gilt der gesetzliche Mindestlohn. Der beträgt ab dem 01.10.2022 Euro pro Arbeitsstunde. Bei einem Minijob musst du keine Sozialabgaben zahlen. Mehr Informationen bei der Minijobzentrale.

Kindergeld

Auch wenn du älter als 18 Jahre bist und einen Minijob hast, erhalten deine Eltern Kindergeld für dich.
Du darfst allerdings nicht mehr als 15 Stunden pro Woche arbeiten. Und du musst dich ausbildungs- bzw. arbeitssuchend bei der Arbeitsagentur melden.
Wenn du Vollzeit jobbst, erhalten deine Eltern kein Kindergeld mehr.

Jobs finden

Wenn du regelmäßig und dauerhaft jobben willst, musst du selbst initiativ werden. Du kannst auf Stellenanzeigen in Zeitungen reagieren oder Tipps aus dem Bekanntenkreis nachgehen.
Du kannst aber auch bei Betrieben in deiner Nähe nachfragen. Da kommt vom Supermarkt bis zur Tankstelle alles in Betracht. In Supermärkten übernimmst du verschiedene Aufgaben wie z. B. das Auffüllen der Regale. Weitere bekannte Arbeitgeber sind Schnellrestaurants wie McDonald’s, Burger King oder Subway. Die stellen auch gerne Jugendliche ab 16 Jahren als Aushilfe im Verkauf oder in der Küche ein.